I. Ehrenkodex des SC Hoetmar
Alle Vorstandsmitglieder, Trainer*innen, Betreuer*innen und sonstigen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im SC Hoetmar, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen, verpflichten sich zu folgendem Ehrenkodex:
Ich verpflichte mich dazu…
II. Auswahl der Ehrenamtlichen
III. Verhaltenskodex
Dieser Verhaltenskodex legt grundlegende Absprachen im Umgang von Betreuer*innen und Kindern/Jugendlichen fest. Diese Absprachen müssen einmal jährlich mit der Sportgruppe thematisiert werden.
An folgende Vereinbarungen werde ich mich halten:
Grenzen akzeptieren
Körperkontakt
Umkleiden
Gang zur Toilette
Fahrten – Mitnahme von Kindern/Jugendlichen
Duschen
Übernachtung
Geheimnisse
Geschenke
Fotos/Videos
Hilfestellung
Einzel-Training
Transparenz der Vereinbarungen
IV. Begriffserklärung "sexualisierte Gewalt"
Eine Person wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der Täter verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle und/oder der Abhängigkeit des Kindes/Jugendlichen sein
Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen. Dabei werden folgende Formen unterschieden:
V. Notfallplan - Meldekette
Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte:
Zuhören und ernst nehmen
Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weitersprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.
Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären
Behandle das Gespräch vertraulich, aber verdeutliche, dass du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersangemessen mit ein und informiere ihn/sie über dein weiteresnVorgehen.
Sachverhalt dokumentieren
Protokolliere genau und zeitnah, was dir berichtet wurde bzw. was du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.
Rat und Unterstützung holen
Wende dich an eine Person des Vertrauensteams, die ggfs. weitere Beratung hinzuziehen werden. Auch wenn du unsicher bist, ob deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte dir helfen, deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.
Weitere Beratungstellen
Siehe Anhang.
Beachte allgemein: Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole dir dazu Hilfe und Unterstützung.
Die folgende Meldekette wird öffentlich ausgehängt (Sportplatz, Turnhalle, Tennisplatz) und
somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
VI. Vertrauensteam "Prävention"
Bei konkreten Verdachtsfällen stehen alle Personen des Vertrauensteam gleichwertig als Ansprechpartner zur Verfügung.
Sie sichern zu, dass Anfragen bis zur abschließenden Klärung absolut vertraulich behandelt werden. Das Vertrauensteam wird sich allerdings ggf. untereinander absprechen.
Das Vertrauensteam besteht aus mindestens einem weiblichen und einem männlichen Mitglied. Alle Mitglieder haben an einer Fortbildung in einem entsprechenden Bereich teilgenommen.
Die Mitglieder des Vertrauensteams sind:
VII. Anhang: Wichtige Kontaktstellen
Serviceteam des Allgemeinen Sozialen Dienstes
Kreis Warendorf (Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte,
Wadersloh, Warendorf) Über das Servicetelefon 02581/535200 des Allgemeinen Sozialen Dienstes erhalten Sie Kontaktdaten einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Sie fragen diese insoweit erfahrene Fachkraft selber an. Kann diese nicht Ihre
Beratungsanfrage annehmen, nehmen Sie über das Servicetelefon erneut Kontakt zum Amt für Jugend und Bildung auf.
Jugendamt
Kreis Warendorf - Amt für Jugend und Bildung (Zuständig für: Ostbevern, Warendorf, Drensteinfurt, Ennigerloh, Sendenhorst, Wadersloh, Beelen, Everswinkel, Telgte und Sassenberg.) Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf Tel.: 02581/535200
Weitere Beratungsstellen
Fachstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, 02382/893-136, fachstelleschutz@caritas-ahlen.de
SchutzWege, Fachberatung zum Schutz Betroffener, 02382/893-136
GrenzBewusst, Fachberatung bei sexuell übergriffigem Verhalten, 02382/893-139 Rottmannstr. 27, 59229 Ahlen,
Tel.: 02382/893-136, E-Mail: fachstelle-gegen-missbrauch@caritas-ahlen.de
© SC Hoetmar 1925 e.V.
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