Präventionskonzept zur sexualisierten Gewalt

I.  Ehrenkodex des SC Hoetmar

Alle Vorstandsmitglieder, Trainer*innen, Betreuer*innen und sonstigen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im SC Hoetmar, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen, verpflichten sich zu folgendem Ehrenkodex:

 

Ich verpflichte mich dazu…

 

  • dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.

 

  • jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.

 

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.

 

  • sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und Kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.

 

  • das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, auszuüben.

 

  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.

 

  • Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des „Fair-Play“ zu handeln.

 

  • eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.

 

  • beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

 

  • einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (z.B. kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen (z. B. den geschäftsführenden Vorstand und/oder die Abteilungsleitung und/oder das Vertrauensteam Prävention) zu informieren.

 

  • diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.

II.  Auswahl der Ehrenamtlichen

  • Der/die Übungsleiter*in wird vom Verein eingesetzt und handelt im Auftrag des Vereins. Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Übungsleiter*innen sorgfältig verhalten. Eine förmliche Qualifikation des/der Übungsleiter ist nicht erforderlich. Übungsleiter*innen ohne Trainerlizenz sollten vor Beginn ihrer Tätigkeit bezüglich ihrer Befähigung von Verantwortlichen des Vereins befragt werden.

 

  • Das hier vorliegende Präventionskonzept muss von den Übungsleiter*innen zu Beginn ihrer Tätigkeit unterschrieben werden.

 

  • Die Übungsleiter*innen müssen den Verhaltenskodex dieses Präventionskonzepts einmal jährlich unterzeichnen.

III.  Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex legt grundlegende Absprachen im Umgang von Betreuer*innen und Kindern/Jugendlichen fest. Diese Absprachen müssen einmal jährlich mit der Sportgruppe thematisiert werden.

 

An folgende Vereinbarungen werde ich mich halten:

 

 

Grenzen akzeptieren

  • Ein Nein heißt Nein: Jeder Hinweis eines Kindes, einer/eines Jugendlichen auf unerwünschte Nähe wird sofort akzeptiert.

 

Körperkontakt

  • Wir vermeiden grundsätzlich engen Körperkontakt. Bei kleinen Kindern ist Körperkontakt zum Trösten manchmal hilfreich. Diese Situationen müssen anschließend mit den Eltern besprochen werden. Bei Verletzung ist ein unvermeidlicher Köperkontakt nur für die Dauer der Hilfestellung erlaubt.

 

Umkleiden

  • Vor jeder Saison besprechen die Betreuer*innen, ob sie die Umkleide betreten dürfen bzw. wann sie die Umkleide betreten (z.B. für Besprechungen nach klarem akustischen Signal, …).
  • Muss sich der/die Betreuer*in ebenfalls umziehen, nutzt er/sie eine andere Umkleide, zieht sich zeitversetzt um oder – wenn beides nicht möglich ist - bespricht diesen Sachverhalt mit der Gruppe.

 

Gang zur Toilette

  • Benötigt ein Kind Begleitung bei dem Toilettengang ist stets ein/e zweite Betreuer*in zu informieren.

 

Fahrten – Mitnahme von Kindern/Jugendlichen

  • Kinder/Jugendlichen werden nur auf dem regulären (kürzesten) Weg zur Sportstätte im Privatwagen mitgenommen. Ausnahmen werden vorher mit den Eltern abgesprochen.

 

Duschen

  • Die Duschräume werden von den Betreuer*innen nicht betreten. Handys werden grundsätzlich von allen nicht mit in die Duschräume genommen.

 

Übernachtung

  • Vor einer Übernachtungssituation sprechen sich alle Betreuer*innen über die konkreten Regeln in der Übernachtungsstätte ab.
  • Schlafräume sind immer geschlechtergetrennt. Ausnahmen wegen der besonderen Räumlichkeiten (Sporthalle/Zelt) müssen vorher mit allen Eltern abgesprochen werden.
  • Betreuer*innen übernachten nicht im selben Zimmer wie die Kinder/Jugendlichen (Ausnahme: sehr große/s Halle/Zelt).
  • Schlafräume werden nur nach vorheriger Ankündigung betreten; die Tür bleibt dabei geöffnet. Erfordert es die Situation, dass die Tür geschlossen sein muss, müssen stets zwei Betreuer*innen anwesend sein.
  • Hat ein Kind in einer Übernachtungssituation Heimweh sprechen wir immer zu zweit ab, wie wir vorgehen. Ist das Trösten durch eine/n Betreuer*in sinnvoll, schaut ein/e andere Betreuer*in regelmäßig nach.

 

Geheimnisse

  • Wir vertrauen Kindern/Jugendlichen keine Geheimnisse an.

 

Geschenke

  • Geschenke an einzelne Kinder/Jugendliche werden stets mit einem/einer anderen Betreuer*in abgesprochen.

 

Fotos/Videos

  • Foto- und Videoaufnahme werden vorher angekündigt und nur gemacht, um die sportliche Aktivität einer Öffentlichkeit zu präsentieren. Es müssen Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen.

 

Hilfestellung

  • Ist eine Hilfestellung notwendig, erläutern wir stets die Art der Hilfestellung und klären mit der Gruppe ab, ob diese Hilfestellungen in Ordnung sind.

 

Einzel-Training

  • Einzeltrainings finden nur nach Absprache mit anderen Betreuer*innen statt. Die Türen bleiben stets geöffnet.

 

Transparenz der Vereinbarungen

  • Vor jeder Saison / vor einer Fahrt mit Übernachtung besprechen die Betreuer*innen einer Sportgruppe gemeinsam die obigen Regeln und geben ein unterschriebenes Exemplar dem Abteilungsvorstand.
  • Erfordert es die Situation, dass von den obigen Vereinbarungen abgewichen werden muss, informieren ich immer andere Trainer*innen/Betreuer*innen.

IV.  Begriffserklärung "sexualisierte Gewalt"

Eine Person wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der Täter verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle und/oder der Abhängigkeit des Kindes/Jugendlichen sein

Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen. Dabei werden folgende Formen unterschieden:

  • Grenzverletzungen (Zu-Nahe-Kommen, Bloßstellen, Missachtung der Schamgrenzen, Unangemessenes Ausfragen, etc.)
  • Übergriffe (Massive und häufige Grenzverletzungen, psychische und körperliche Übergriffe, etc.)
  • Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt (sexuelle Gewalt, sexuelle Handlungen, sexueller Missbrauch)

V.  Notfallplan - Meldekette

Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte:

 

 

Zuhören und ernst nehmen

 

Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weitersprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.

 

 

Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären

 

Behandle das Gespräch vertraulich, aber verdeutliche, dass du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersangemessen mit ein und informiere ihn/sie über dein weiteresnVorgehen.

 

 

Sachverhalt dokumentieren

 

Protokolliere genau und zeitnah, was dir berichtet wurde bzw. was du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.

 

 

Rat und Unterstützung holen

 

Wende dich an eine Person des Vertrauensteams, die ggfs. weitere Beratung hinzuziehen werden. Auch wenn du unsicher bist, ob deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte dir helfen, deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.

 

 

Weitere Beratungstellen

 

Siehe Anhang.

 

 

Beachte allgemein: Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole dir dazu Hilfe und Unterstützung.

 

Die folgende Meldekette wird öffentlich ausgehängt (Sportplatz, Turnhalle, Tennisplatz) und

somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht.

VI.  Vertrauensteam "Prävention"

Bei konkreten Verdachtsfällen stehen alle Personen des Vertrauensteam gleichwertig als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Sie sichern zu, dass Anfragen bis zur abschließenden Klärung absolut vertraulich behandelt werden. Das Vertrauensteam wird sich allerdings ggf. untereinander absprechen.

 

Das Vertrauensteam besteht aus mindestens einem weiblichen und einem männlichen Mitglied. Alle Mitglieder haben an einer Fortbildung in einem entsprechenden Bereich teilgenommen.

 

Die Mitglieder des Vertrauensteams sind:

 

  • Steffi Kottenstedde, Tel.: 01514 / 126 41 26
  • Michael Mußenbrock, Tel.: 0162 / 598 35 54
  • Madita Povel, Tel.: 01511 / 520 17 51
  • Dirk Venns, Tel.: 0171 / 711 76 29
  • Rita Wessel, Tel.: 01511 / 526 13 80

VII.  Anhang: Wichtige Kontaktstellen

Serviceteam des Allgemeinen Sozialen Dienstes

 

Kreis Warendorf (Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte,

Wadersloh, Warendorf) Über das Servicetelefon 02581/535200 des Allgemeinen Sozialen Dienstes erhalten Sie Kontaktdaten einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Sie fragen diese insoweit erfahrene Fachkraft selber an. Kann diese nicht Ihre

Beratungsanfrage annehmen, nehmen Sie über das Servicetelefon erneut Kontakt zum Amt für Jugend und Bildung auf.

 

 

Jugendamt

 

Kreis Warendorf - Amt für Jugend und Bildung (Zuständig für: Ostbevern, Warendorf, Drensteinfurt, Ennigerloh, Sendenhorst, Wadersloh, Beelen, Everswinkel, Telgte und Sassenberg.) Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf Tel.: 02581/535200

 

 

Weitere Beratungsstellen

 

Fachstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, 02382/893-136, fachstelleschutz@caritas-ahlen.de

 

SchutzWege, Fachberatung zum Schutz Betroffener, 02382/893-136

 

GrenzBewusst, Fachberatung bei sexuell übergriffigem Verhalten, 02382/893-139 Rottmannstr. 27, 59229 Ahlen,

Tel.: 02382/893-136, E-Mail: fachstelle-gegen-missbrauch@caritas-ahlen.de

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